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VDE-Vorschriften für alte Hifi-Geräte



Schon seit den 1990er Jahren ist jeder Betrieb, der elektrische Geräte bearbeitet, sei es als Reparatur oder zur Prüfung, verpflichtet, diese Geräte auf Ihre VDE-konforme Beschaffenheit hin zu prüfen. Diese Prüfung muss dann entweder auf der Rechnung oder als Prüfsiegel am Gerät (sieht dann so oder ähnlich aus wie das Titelbild) dokumentiert werden. Dazu sind Geräte erforderlich die u.a die Spannungsfreiheit des Gehäuses messen, aber auch die Prüfung der Netzzuleitung und der Netzstecker sind vorgeschrieben. Der Betrieb muss den Benutzern der Geräte bescheinigen, dass von diesen keine Gefahr für Leib und Leben ausgeht. Die entsprechenden Vorschriften dazu sind in den DIN VDE 0701-0702 festgelegt, wer sich darüber genau informieren möchte, dem sei der Band 62 im VDE-Verlag mit dem Titel “Prüfung elektrischer Geräte in der betrieblichen Praxis” (ISBN 978-3-8007-3615-7) empfohlen. Dort steht alles was erlaubt ist. Um es vorwegzunehmen: längst nicht alle Vintage-Hifi-Geräte erfüllen die VDE-Vorschriften  und dürf(t)en daher nicht unverändert an die Benutzer heraus gegeben werden. Wir prüfen jedes Gerät auf die Einhaltung der Vorschriften und verändern es nötigenfalls entsprechend. Dies soll hier heute Thema sein.

Zunächst sollte man wissen, dass es für Hifi-Geräte zwei mögliche Schutzklassen gibt: Schutzklasse II oder Schutzklasse I. Die beiden unterscheiden sich grob in Geräte mit Schutzleiter und solche ohne (Schutzklasse II). Zu erkennen ist dies am Stecker, siehe weiter unten. Gerät nach Schutzklasse II sind mit diesem Symbol gekennzeichnet:
Die beiden in ineinander gesetzten Quadrate bedeuten, dass das Gerät so beschaffen sein soll, dass leitende Teile, die von aussen berührbar sind, niemals unter Spannung stehen können. Dies erreicht man durch besondere Isolation der Netzspannung führenden Leitungen. Leider wurde dieses Zeichen erst irgendwann in der 1980er Jahren eingeführt, so dass ältere Geräte dieses Zeichen gar nicht haben, obschon sie mit zweiadrigen Zuleitungen ausgestattet sind. Dies fällt unter Bestandsschutz. Dennoch muss die Sicherheit gewährleistet sein. Der übliche Stecker zu den Schutzklasse II-Geräten sieht so aus:
das ist ein handelsüblicher “Euro-Stecker”, so benannt, weil er in den meisten europäischen Ländern in die Steckdosen passt. Diese Sorte Stecker darf jedoch nur maximal 3A Strom übertragen. Für manche Dickschiffe aus der Hifi-Technik ist das nicht annähernd ausreichend, manche Endstufen oder Vollverstärker nehmen Leistungen bis zu 1.500 Watt auf, das sind mehr als 6 A. Für solche Geräte gibt es so genannte Konturenstecker:
diese sehen so aus, wie so genannte Schuko-Stecker, wobei “Schuko” für Schutzkontakt steht, das ist der dritte Kontakt, den Elektriker als Schutzleiter bezeichnen (grüngelb) und der dafür sorgt, dass die Sicherung ausgelöst wird, wenn das leitende Gehäuse fälschlicherweise mit der Netzspannung in Berührung kommt. Der Konturenstecker hat den Schutzleiter nicht, darf aber den gleichen Strom übertragen, maximal 16 A (in etwa 3.500 Watt). Dies ist der Schuko-Stecker, für Geräte der Schutzklasse I, man achte auch die Anschlüsse oben und unten am Stecker.
Viele der Vintage-Hifi-Geräte stammen nicht aus Deutschland, sondern aus Fernost oder Nordamerika, viele auch aus den ehemaligen Military-Shops der alliierten Streitkräfte, die früher sehr viele Geräte steuer- und zollfrei verkauft haben. Die Soldaten haben diese Geräte häufig an Deutsche weiterverkauft, manche haben sich ganz bestimmte Geräte sehr preisgünstig aus dem “PX-Shop” besorgen lassen. Auch diese waren alle nicht VDE-konform ausgerüstet und bedürfen daher einer Nachbearbeitung, wenn Sie heute in eine Werkstatt kommen. Hier ist so ein übliches Kabel abgebildet, welches irgendwann einmal mit einem Eurostecker versehen wurde. Noch häufiger findet man übrigens Schukostecker aus dem Baumarkt an diesen Kabeln, die von manchen auch als “Lakritzstrippe” bezeichnet wird.
Wenn ein solches unzulässiges Kabel erneuert wird, ist darauf zu achten, dass die “besondere Isolation” der Schutzklasse II auch eingehalten wird. Dies besagt u.a. dass ein angelötetes Kabel, für den Fall dass sich die Lötstelle lösen sollte, nicht das leitende Gehäuse, welches man anfassen kann, berühren darf. Man erreicht dies zum Beispiel dadurch, dass die Kabel im Innern des Gerätes so befestigt werden, dass eben genau dies nicht passieren kann, hier z.B. durch Kabelbinder in der Nähe des Netzschalters.
Oder hier durch Kabelbinder am Spannungsumsteller.
Das “Lakritzkabel” ist deshalb hierzulande unzulässig, weil es nur eine einfache Isolierung hat, es sind aber zwei vorgeschrieben.
Solche Kabel dürfen  nach VDE nur für Spannungen unter 48 Volt (Berührspannung) verwendet werden, also z.B. für Lautsprecher.
Für größere Spannungen, also jene aus der Steckdose, die ja bekanntlich tödlich sein können, ist eine doppelte Isolierung vorgeschrieben, wie hier im Bild gezeigt. In blau und braun die erste, in schwarz die zweite Isolierung.
Auch müssen die Kabel nicht zu öffnen sein (also in aller Regel vergossen), um Unfälle in den Haushalten zu verhindern.
An den importierten oder aus den Military-Shops stammenden Geräten befinden sich meistens solche Stecker, die bis heute in den USA und Japan noch absolut üblich sind. Man bedenke aber, dass dort die Netzspannung nur 100V (J) bzw. 115 V (USA) beträgt, die Gefahr von tödlichen Stromschlägen also erheblich niedriger ist.
Es gibt häufig Adapter, wie hier abgebildet – aber auch deren Benutzung ist hierzulande nicht zulässig – wegen der Gefahren, die davon ausgehen. An diesem Bild lässt sich gut erkennen, dass man die stromführenden Kontakte berühren kann, obschon dort in dieser Stellung bereits volle Spannung anliegt.
In diese Art Steckverbindung lassen sich etliche Haushaltsgegenstände, wie z.B. Messer oder Nagelfeilen einführen, die z.B. in Kinderhänden leicht zu deren Tod führen kann. Es ist also durchaus begründet, dass diese Steckverbunder unzulässig sind.
In vielen dieser älteren Hifi-Geräte befinden sich für genau diese Stecker entsprechende Steckdosen, die teilweise immer Netzspannung führen (unswitched) oder die in Abhängigkeit vom Power-Schalter des Gerätes (switched) dann die dort angeschlossenen Geräte mit ein und ausschalten. Das ist eigentlich sehr bequem, aber eben wie bereits ausgeführt nicht zulässig, da gefährlich. Also müssen diese Steckdosen alle still gelegt werden, dann kann dort auch nichts passieren.
Hier ist ein Gerät der Schutzklasse I (dreipoliger Schukostecker) zu sehen, der Schutzleiter (grün-gelb) geht direkt an das Gehäuse.
Die beiden anderen Leitungen weden, ohne Berührung zu den Steckdosen an der Rückwand des Gerätes, gut isoliert verbunden.
Hier sind die still gelegten Steckdosen zu sehen, da kann nichts mehr passieren.
Bei der Montage der vorgeschriebenen Leitungen ist auf eine sichere Zugentlastung zu achten. Ebenso ist der Schutzleiter länger zu lassen als die beiden anderen Leitungen, damit beim eventuellen Herausreißen aus den Gerät der Schutzleiter zuletzt abreißt. Auch dann fällt die Sicherung und sorgt so dafür, dass tödliche Unfälle verhindert werden.
In diesem Foto ist nochmals die mechanische Sicherung des Netzkabels am Netztrafo zu erkennen, damit die Schutzklasse II eingehalten wird. Die zweite Isolierung so lang wie möglich lassen und zusätzlich mechanisch sichern, falls die Lötstellen nachgeben sollten.
Hier ein Bild von einem Sony STR-7055 (um 1975), der einen eingebauten Kaltgerätestecker hat. Der Schutzleiter ist am Chassis angebracht, das entsprechende Zeichen ist daneben angebracht. So sieht ein Gerät aus, was schon damals für den deutschen Markt gedacht war.
Die Gerätemasse wird am Fußpunkt des Netztrafos und /oder im Netzteil zwischen den Hauptspannungen festgelegt und von dort auf das stromleitende Gehäuse gelegt. Man findet dieses Potential auch den Cinchbuchsen (aussen) und der Masseklemme (GND) in der Nähe der Phono-Anschlüsse wieder.
Diese Fragen tauchen immer wieder bei uns auf, wenn wir die Anschlüsse im Zuge der Bearbeitung geändert haben. Daher hier einmal die entsprechenden Erläuterungen dazu.

Fragen dazu sind durchaus erwünscht.